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Die Doppelte Rechtskraft im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Wenn ein Planfeststellungsbeschluss Fehler aufweist, hebt das Gericht ihn regelmäßig nicht auf. Vielmehr stellt es seine Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit fest und ebnet damit den Weg in ein ergänzendes Verfahren, in dem sich die Fehler nachträglich beheben lassen. Der Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit misst das Bundesverwaltungsgericht besondere Rechtskraftwirkungen bei. In positiver Hinsicht werden die festgestellten Fehler mit Rechtskraft ausgestattet. In ...

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